Gemeinde Königheim

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Veröffentlichungen von Artikeln der Vereine oder sonstiger Organisationen im Amtsblatt

Information zum Datenschutz

Aufgrund der EU-Datenschutzgrundverordnung vom 25. Mai 2018 müssen strenge Vorschriften eingehalten werden. Sollen in Artikeln Namen, Fotos oder andere personenbezogene Daten veröffentlicht werden, muss es hierfür eine Gesetzesgrundlage geben oder die betroffene Person muss aktiv in Form einer schriftlichen Einwilligungserklärung zugestimmt haben.
Somit weisen wir darauf hin, dass, wenn Sie Artikel im Amtsblatt einstellen möchten, Sie dafür verantwortlich sind, die Richtlinien der DSGVO, des BDSG, LDSG und weiterer relevanter Gesetze einzuhalten. Für die Einhaltung der oben genannten Richtlinien und Gesetze benötigt die Gemeinde Königheim ab sofort eine schriftliche Bestätigung. Das Formular hierfür finden Sie auf unserer Homepage unter www.koenigheim.de (Rubrik „Rathaus & Verwaltung – Amtsblatt“). Alternativ können Sie das Formular gerne auch unter amtsblatt(@)koenigheim.de anfordern oder in Papierform auf dem Rathaus abholen.