ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Reißklinge" (SO)
mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Königheim hat gemäß § 12 Abs. 2 BauGB am 27.02.2023 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Reißklinge“ für ein Sonstiges Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung “Photovoltaik“ im Sinne von § 11 Abs. 2 BauNVO sowie den Erlass zugeordneter örtlicher Bauvorschriften gemäß § 74 LBO beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wurde im Zeitraum vom 06.05.2024 bis 07.06.2024 durchgeführt.
Weiterhin hat der Gemeinderat der Gemeinde Königheim in der öffentlichen Sitzung am 21.10.2024 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Reißklinge“ und den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Reißklinge“ nach Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gebilligt sowie dessen frühzeitige öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Ziel und Zweck der Planung ist es, gemäß § 1 Abs. 3 BauGB (Erforderlichkeit), die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit erforderlichen Nebenanlagen zu schaffen.
Das Plangebiet „Solarpark Reißklinge“ umfasst eine Fläche von ca. 12,5 ha und liegt im Außenbereich auf der Gemarkung Brehmen. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Reißklinge“ umfasst folgende Grundstücke mit den Flurstücknummern:
4560, 4550, 4400 (Wirtschaftsweg), 4390, 4380, 4360, Teilfläche aus 4407 (Wirtschaftsweg), 4435, 4420, 4415, Teilfläche aus 4251 (Wirtschaftsweg), 4292, 4280, 4270 und 4271.
Die Lage und der Flächenumgriff bzw. Geltungsbereich dem nachfolgenden Lageplan zu entnehmen:
Auslegung
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Reißklinge" bestehend aus
- Planzeichnung (Teil A) im Maßstab 1: 1.000 mit Datum vom 09.10.2024, erstellt durch die ibu GmbH, 97941 Tauberbischofsheim;
- Planungsrechtlichen Festsetzungen und Örtlichen Bauvorschriften (Teil B) mit Datum vom 09.10.2024, erstellt durch die ibu GmbH, 97941 Tauberbischofsheim;
- Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil C) im Maßstab 1: 1.000 / 1: 500 mit Datum vom 09.10.2024, erstellt durch die ibu GmbH, 97941 Tauberbischofsheim;
- Begründung mit Datum vom 09.10.2024, erstellt durch die ibu GmbH, 97941 Tauberbischofsheim;
- Umweltbericht mit Stand Oktober 2024, incl. Bestandsplan im Maßstab 1: 3.000 mit Stand vom 08.10.2024 (Anlage 1) und Entwicklungsplan im Maßstab 1: 3.000 mit Stand vom 08.10.2024 (Anlage 2) sowie Eingriffs-Ausgleichsbilanz mit Stand Oktober 2024 (Anlage 3), erstellt durch das Büro Peter C. Beck, Ökologie & Stadtentwicklung, 64285 Darmstadt.
sowie folgende Anlagen:
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) mit Datum vom 09.10.2024, erstellt durch das Büro Peter C. Beck, Ökologie & Stadtentwicklung, 64285 Darmstadt.
liegen in der Zeit
vom 25.11.2024 bis einschließlich 03.01.2025
im Rathaus der Gemeinde Königheim, Kirchplatz 2, 97953 Königheim, während der Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch | 08:00 – 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 – 12:00 und 14:00 – 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 – 12:00 Uhr |
öffentlich aus und können von jedermann eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltung abgeben. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit weitere Auskünfte einzuholen, insbesondere über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung. Da das Ergebnis der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Reißklinge" unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren" das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Umweltbezogene Informationen
Es liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:
Schutzgüter | Art der Umweltauswirkungen |
Boden und Altlasten | - Temporäre Beeinträchtigungen wie Verdichtung, Bodenabtrag, Aufschüttung oder Teilversiegelung während der Bauphase - Beeinträchtigung der natürlichen Bodenfunktionen im Bereich teil-/versiegelter Flächen + Reduzierung von Erosionsrisiken durch Umwandlung ackerbaulich genutzter Fläche in Grünland + Bodenruhe |
Fläche | Geringer Eingriff aufgrund temporärer Inanspruchnahme |
Klima | - Geringfügige Änderung des Mikroklimas durch die partiell höhere Verschattung + Keine maßgeblichen zusätzlichen Emissionen, Immissionen, Unterbrechungen von Luftaustauschprozessen oder Zerstörungen und Beeinträchtigungen klimatischer Ausgleichsräume durch Betrieb der Photovoltaikanlage + CO2-Einsparung durch photovoltaische Nutzung |
Wasser | + Verbesserung der Grundwasserqualität durch Entwicklung extensiv gepflegter Grünlandflächen ohne Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln + Wasserretentionsvermögen wird gesteigert + Keine Beeinflussung des bestehenden Entwässerungsregimes, oberflächig anfallendes Niederschlagswasser wird versickert |
Flora, Fauna, biologische Vielfalt | Flora: + Naturschutzfachliche Aufwertung durch Umwandlung von monostrukturierten Ackerflächen in extensiv gepflegtes Grünland + Schaffung neuer Lebensräume durch Anlage von Grünland Fauna: - Temporäre Beeinträchtigung der Gehölzhöhlenbrüter und Gehölzfreibrüter während der Bauphase. - Baubedingte Beeinträchtigungen der Bodenbrüter + Habitatverbesserung durch Umwandlung der Ackerflächen in extensiv gepflegte Grünlandfläche (Nahrungs- und Bruthabitat) Biologische Vielfalt: + Erhöhung der Biodiversität durch Entwicklung von extensiv gepflegtem Grünland + Erhalt gesetzlich geschützter Biotope im Umfeld |
Landschaft | - Erweiterung der anthropogenen Überprägung des Landschaftsbilds - Nutzungsänderung |
Kultur- und sonstige Sachgüter | - Keine Auswirkungen auf Kulturgüter - Temporäre Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzfläche |
Mensch, Gesundheit, Bevölkerung | - Keine zusätzlichen Immissionen - Temporäre zusätzliche Belastung während der Bauphase - Beeinträchtigung des Erholungswertes durch Inanspruchnahme und Verringerung der freien Landschaft |
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern | Im Plangebiet sind keine erheblich nacheiligen sich gegenseitig beeinflussende bzw. verstärkende Wechselwirkungen zu erwarten, da es bei keinem der Schutzgüter zu einem erheblichen Eingriff kommen wird. Die Einsaat einer blütenreichen Saatenmischung und die extensive Nutzung des Grünlands führt zu positiven Effekten hinsichtlich der Bodenfunktionen und des Wasserrückhalts und wirkt sich aufgrund der Strukturanreicherung positiv auf das Schutzgut `Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt´ aus. |
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung | Unter Berücksichtigung des beschriebenen derzeitigen Umweltzustands ist bei Nicht-Durchführung der Planung davon auszugehen, dass die der-zeitige ackerbauliche Nutzung der Freifläche fortdauern wird. Eine wesentliche künftige Aufwertung des Plangebiets aus naturschutz-fachlicher Sicht ist nicht abzusehen. Weiterhin müssten die Klimaschutz-ziele an anderer Stelle verfolgt werden. |
Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich
Die wesentlichen Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich werden nachstehend zusammengefasst aufgeführt.
- Schonender Umgang mit dem Schutzgut Boden, Erhalt des Oberbodens, Minimierung der Bodenerosion durch Entwicklung von Grünland, Minimierung des Versiegelunggrades, Vermeidung schädlicher Bodenverdichtungen, keine Geländeveränderungen.
- Entwicklung klimatisch und lufthygienisch wirksamer Vegetations-strukturen durch Umwandlung von Acker- in artenreiche Grünlandflächen mit dauerhafter Vegetationsbedeckung.
- Verwendung von gebietsheimischen, autochthonen, blütenreichen Pflanzen- und Saatgutmischungen
- Extensive Bewirtschaftung und Pflege ohne Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln.
- Versickerung des anfallenden Niederschlagwassers.
- Keine Verwendung von Reinigungsmitteln.
- Sicherung von Austauschfunktionen (Einfriedung mit 20 cm Bodenabstand oder mind. 20 cm Maschenweite), kein kunststoffummanteltes Material für Einfriedungen.
- Insektenfreundliche und abstrahlungsarme Außenbeleuchtung, keine dauerhafte Nachbeleuchtung.
- Nur unterirdische Führung von Elektro- und Telekommunikationsleitungen, eine oberirdische Verlegung innerhalb der Modultische ist zulässig.
- Erhalt bestehender Wegbeziehungen.
- Baufeldbegrenzung.
- Bauzeitenregelung.
- Externe CEF-Maßnahme für zwei Quartiere der Feldlerchen, Anlage von Blüh-/ Brachestreifen.
Monitoring
Die Überwachung der Umsetzung sowie der dauerhaften Funktionsfähigkeit der vorgesehenen Maßnahmen ist Aufgabe der Gemeinde Königheim.“
Königheim, 11.11.2024
gez.
Ludger K r u g
Bürgermeister
Anlage 1 - Begründung VorhBPlan-SP-Reißklinge-Entwurf.pdf
Anlage 2 - Planfestsetzungen u. örtl. Bauvorschriften VorhBPlan-SP-Reißklinge-Entwurf.pdf
Anlage 4 - Vorhaben- und Erschließungsplan Entwurf.pdf
Anlage 5 - Abwägungstabelle Frühzeitige Beteiligung Solarpark Reißklinge.pdf
Anlage 6 - Umweltbericht Solarpark Reissklinge Brehmen.pdf
Anlage 6.1 - Solarpark Reissklinge Brehmen Bestandsplan.pdf
Anlage 6.2 - Solarpark Reissklinge Brehmen Entwicklungsplan.pdf