Informationen für Bauherren
Bauanträge und Baugenehmigung
Zuständig für die Genehmigung von Bauvorhaben in der Gemeinde Königheim ist das Landratsamt Main-Tauber-Kreis als untere Baurechtsbehörde. Bauanträge sind dort in dreifacher Ausfertigung einzureichen.
Der für die Gemeinde Königheim zuständige Kreisbaumeister bzw. Sachbearbeiter ist telefonisch erreichbar unter 09341/ 82-5744 oder 09341/82-5751.
Bebauungspläne
Die rechtskräftigen Bebauungspläne der Gemeinde Königheim können Sie im Geoportal des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis abrufen.
Anschluss Wasser und Abwasser
Mit dem Baugesuch ist auch ein Entwässerungsgesuch einzureichen, aus dem sich Art und Lage des Abwasseranschlusses ergeben.
Den Wasseranschluss müssen Sie unter Verwendung eines entsprechenden Formblatts über die Gemeinde Königheim beantragen.
Leitungsauskünfte sowie das Formblatt für den Wasseranschluss können Sie bei unserem zuständigen Mitarbeiter beantragen:
Bauamt
Arno Würzberger
09341/9209-41
arno.wuerzberger(@)koenigheim.de
Strom und Telekommunikation
Bezüglich Ihres Stromanschlusses wenden Sie sich bitte an den örtlichen Stromversorger, die Netze BW.
Hier geht es zum entsprechenden Bauherrenservice
Für den Telekommunikationsanschluss wenden Sie sich bitte an den bislang einzigen örtlichen Anbieter, die Deutsche Telekom.
Hier geht es zum entsprechenden Bauherrenservice
Gasanschluss
Bezüglich Ihres Gasanschlusses wenden Sie sich bitte an den örtlichen Gasversorger, das Stadtwerk Tauberfranken.
Hier geht es zum entsprechenden Bauherrenservice
ELR-Förderung
Bei Fragen zum Förderprogramm Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterin:
Leitung Kämmerei
Sabine Dörr
09341/9209-31
sabine.doerr(@)koenigheim.de
Straßensperrung, Nutzung von öffentlichen Verkehrsflächen
Sofern beim Bauen öffentliche Verkehrsfläche in Anspruch genommen werden muss, muss eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Zuständig hierfür ist das Verkehrsamt des Landratsamts Main-Tauber-Kreis. Die entsprechenden Formulare sowie Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des Landratsamts Main-Tauber-Kreis.
Bezirksschornsteinfeger
Zuständiger Bezirksschornsteinfeger der Gemeinde Königheim ist Herr Philipp Götz, Tel. 06297/929786 oder 0176/24652644.
Abfallbehälter
Informationen zur Bestellung von Abfallbehältern finden Sie in nachfolgendem Flyer:
Nach dem Einzug
Sobald Sie eingezogen sind, melden Sie sich innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Königheim an bzw. um.