Sanierungsgebiet Ortskern Königheim

Beschluss zur Durchführung Vorbereitender Untersuchungen für die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Ortskern Königheim“ in Königheim

Der Gemeinderat der Gemeinde Königheim hat in seiner Sitzung am 24.06.2024 gemäß § 141 Absatz 3 BauGB den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen für das zukünftige Erneuerungsgebiet „Ortskern Königheim“ in Königheim beschlossen.

Für die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ist der abgebildete Lageplan der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH vom Mai 2024 maßgeblich.

Zweck der Vorbereitenden Untersuchungen
Im Rahmen dieser Vorbereitenden Untersuchungen sollen Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge im Untersuchungsgebiet sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung gewonnen werden.

Auf der Basis der Ergebnisse dieser Untersuchungen sollen schließlich Vorstellungen zur städtebaulichen Erneuerung des zukünftigen Sanierungsgebietes entwickelt und erörtert werden.

Auskunftspflicht
Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles Berechtigte sowie ihre Beauftragten sind nach § 138 BauGB verpflichtet, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskünfte über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit des Untersuchungsgebietes oder zur Vorbereitung der Durchführung der Sanierung erforderlich ist.

Sie haben nach § 209 BauGB zu dulden, dass Beauftragte der zuständigen Behörden zur Vorbereitung der von ihnen zu treffenden Maßnahmen (z.B. Vermessung, Boden- und Grundwasseruntersuchungen etc.) Grundstücke betreten. Die Absicht solche Arbeiten durchzuführen, ist vorher bekannt zu geben.

Die im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen erhobenen Daten dürfen nur zum Zwecke der Sanierung verwendet werden und unterliegen dem Datenschutz.

Durchführung und Information
Die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen erfolgt unter Federführung der Gemeinde Königheim durch die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH.

Auskünfte zu Ablauf und Durchführung der Untersuchungen erteilt:

die Gemeinde Königheim, Kirchplatz 2, 97953 Königheim

oder

die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH,
Herzogstraße 6A, 70176 Stuttgart
Herr Steffen Moninger (Telefon 0711/66 77-32 19)

Der Lageplan mit der Abgrenzung des Untersuchungsgebietes kann im Rathaus der Gemeinde Königheim, Kirchplatz 2, 97953 Königheim zu den üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag 14.00 bis 18.00 Uhr) eingesehen werden.

Zusätzlich steht der Lageplan nachfolgend zum Download bereit:

Abgrenzungsplan Untersuchungsgebiet.pdf

Königheim, den 25.06.2024
gez. Krug, Bürgermeister