Gemeinde Königheim

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Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren

Öffentliche Bekanntmachung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach über die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes

hier: Öffentliche Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)   

  1. Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach hat in öffentlicher Sitzung am 14. September 2023 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach beschlossen.
  2. Die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Großrinderfeld und bezieht sich auf die Darstellung einer gewerblichen Baufläche (G) im Sinne von § 1 Abs. 1 Ziffer 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) auf einer Fläche von ca. 0,9 ha auf der Gemarkung Gerchsheim.
    Das Plangebiet liegt am nördlichen Ortsrand von Gerchsheim und bezieht sich auf die Grundstücke Flst.-Nrn.: 8428/0, 8429/0, 8299/0 z.T. (Weg) und 8427 z.T. (Weg) der Gemarkung Gerchsheim. Für den räumlichen Geltungsbereich ist die gestrichelt gekennzeichnete Fläche im abgebildeten unmaßstäblichen Lageplan maßgebend.
  3. Der Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach vom 14. September 2023 über die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
  4. Kurzbeschreibung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
    Der Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach wurde erstmals am 17. Januar 1986 genehmigt und in der Folge mehrfach geändert.
    Im Rahmen der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die Voraussetzungen für ein Gewerbegebiet im Sinne von § 8 BauNVO für die Errichtung eines HyperNetz-Schnellladeparks, sowie zwei weitere Gewerbegrundstücke geschaffen werden.


Tauberbischofsheim, 13. Oktober 2023
Anette Schmidt, Bürgermeisterin

Öffentliche Bekanntmachung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach über die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes

hier :  Öffentliche Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)      

  1. Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach hat in öffentlicher Sitzung am 14. September 2023 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach beschlossen.
  2. Die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Königheim und bezieht sich auf die Darstellung einer Sonderbauflächen (S) im Sinne von § 1 Abs. 1 Ziffer 4 Baunutzungsverordnung für eine Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf einer Fläche von ca. 12,5 ha auf der Gemarkung Brehmen.
    Für den räumlichen Geltungsbereich ist die gestrichelt gekennzeichnete Fläche im abgebildeten unmaßstäblichen Lageplan maßgebend. Er erstreckt sich auf die Grundstücke Flst.-Nrn. 4560/0, 4550/0, 4400/0 (Weg), 4390/0, 4380/0, 4360/0, 4407/0 z.T., 4435/0, 4420/0, 4415/0, 4251/0 z.T. (Weg), 4292/0, 4280/0, 4270/0 und 4271/0 südöstlich der Ortslage Brehmen.
  3. Der Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach vom 14. September 2023 über die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
  4. Kurzbeschreibung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
    Der Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach wurde erstmals am 17. Januar 1986 genehmigt und in der Folge mehrfach geändert.
    Gegenstand der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung von Sonderbauflächen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf der Gemarkung Brehmen.


Tauberbischofsheim, 13. Oktober 2023
Anette Schmidt, Bürgermeisterin

Öffentliche Bekanntmachung

Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Ritterberg III“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB, Gemeinde Königheim, Gemarkung Königheim

Der Gemeinderat der Gemeinde Königheim hat am 19.12.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Ritterberg III“, Gemeinde Königheim, Gemarkung Königheim im beschleunigten Verfahren nach § 13b i.V.m. § 13a BauGB aufzustellen.

Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus nachfolgendem Kartenausschnitt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für neue Wohnbauplätze im Ortsteil Königheim geschaffen werden.

Es handelt sich um die Einbeziehung einer Grundfläche von weniger als 10.000 m² für Wohnnutzung im Anschluss an eine bestehende Wohnbebauung, weshalb der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.

Der Bebauungsplan wird im Rahmen des beschleunigten Verfahrens ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Es ist jedoch notwendig eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zu erstellen. Sobald hierzu ein Prüfungsergebnis vorliegt, wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Königheim, 20.12.2022
gez. Krug, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Kreuzberg“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB, Gemeinde Königheim, Gemarkung Königheim

Der Gemeinderat der Gemeinde Königheim hat am 19.12.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Kreuzberg“, Gemeinde Königheim, Gemarkung Königheim im beschleunigten Verfahren nach § 13b i.V.m. § 13a BauGB aufzustellen.

Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus nachfolgendem Kartenausschnitt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für neue Wohnbauplätze im Ortsteil Königheim geschaffen werden.

Es handelt sich um die Einbeziehung einer Grundfläche von weniger als 10.000 m² für Wohnnutzung im Anschluss an eine bestehende Wohnbebauung, weshalb der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.

Der Bebauungsplan wird im Rahmen des beschleunigten Verfahrens ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Es ist jedoch notwendig eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zu erstellen. Sobald hierzu ein Prüfungsergebnis vorliegt, wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Königheim, 20.12.2022
gez. Krug, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Darre“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB, Gemeinde Königheim, Gemarkung Brehmen

Der Gemeinderat der Gemeinde Königheim hat am 19.12.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Darre“, Gemeinde Königheim, Gemarkung Brehmen im beschleunigten Verfahren nach § 13b i.V.m. § 13a BauGB aufzustellen.

Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus nachfolgendem Kartenausschnitt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für neue Wohnbauplätze im Ortsteil Brehmen geschaffen werden.

Es handelt sich um die Einbeziehung einer Grundfläche von weniger als 10.000 m² für Wohnnutzung im Anschluss an eine bestehende Wohnbebauung, weshalb der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.

Der Bebauungsplan wird im Rahmen des beschleunigten Verfahrens ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Es ist jedoch notwendig eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zu erstellen. Sobald hierzu ein Prüfungsergebnis vorliegt, wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Königheim, 20.12.2022
gez. Krug, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Altheimer Steige“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB, sowie Teiländerung des Bebauungsplans „Am großen Baum“ Gemeinde Königheim, Gemarkung Pülfringen

Der Gemeinderat der Gemeinde Königheim hat am 19.12.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Altheimer Steige“, Gemeinde Königheim, Gemarkung Pülfringen im beschleunigten Verfahren nach § 13b i.V.m. § 13a BauGB aufzustellen. Ebenfalls wurde in dieser Sitzung die Teiländerung des Bebauungsplans „Am großen Baum“, Gemarkung Pülfringen, beschlossen.

Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus nachfolgendem Kartenausschnitt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für neue Wohnbauplätze im Ortsteil Pülfringen geschaffen werden.

Es handelt sich um die Einbeziehung einer Grundfläche von weniger als 10.000 m² für Wohnnutzung im Anschluss an eine bestehende Wohnbebauung, weshalb der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.

Der Bebauungsplan wird im Rahmen des beschleunigten Verfahrens ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Es ist jedoch notwendig eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zu erstellen. Sobald hierzu ein Prüfungsergebnis vorliegt, wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Königheim, 20.12.2022
gez. Krug, Bürgermeister