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![]() ![]() ![]() ![]() Sanierungsgebiet Ortskern KönigheimÖffentliche Bekanntmachung: Beschluss zur Durchführung Vorbereitender Untersuchungen für die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Ortskern Königheim“ in KönigheimDer Gemeinderat der Gemeinde Königheim hat in seiner Sitzung am 24.06.2024 gemäß § 141 Absatz 3 BauGB den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen für das zukünftige Erneuerungsgebiet „Ortskern Königheim“ in Königheim beschlossen. Für die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ist der abgebildete Lageplan der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH vom Mai 2024 maßgeblich. Zweck der Vorbereitenden Untersuchungen Auf der Basis der Ergebnisse dieser Untersuchungen sollen schließlich Vorstellungen zur städtebaulichen Erneuerung des zukünftigen Sanierungsgebietes entwickelt und erörtert werden. Auskunftspflicht Sie haben nach § 209 BauGB zu dulden, dass Beauftragte der zuständigen Behörden zur Vorbereitung der von ihnen zu treffenden Maßnahmen (z.B. Vermessung, Boden- und Grundwasseruntersuchungen etc.) Grundstücke betreten. Die Absicht solche Arbeiten durchzuführen, ist vorher bekannt zu geben. Die im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen erhobenen Daten dürfen nur zum Zwecke der Sanierung verwendet werden und unterliegen dem Datenschutz. Durchführung und Information Auskünfte zu Ablauf und Durchführung der Untersuchungen erteilt: die Gemeinde Königheim, Kirchplatz 2, 97953 Königheim oder die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH, Der Lageplan mit der Abgrenzung des Untersuchungsgebietes kann im Rathaus der Gemeinde Königheim, Kirchplatz 2, 97953 Königheim zu den üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag 14.00 bis 18.00 Uhr) eingesehen werden. Der Lageplan steht auch nachfolgend zum Download bereit: Abgrenzungsplan Vorbereitende Untersuchungen Königheim, den 25.06.2024 gez. Krug, Bürgermeister |